Planmichel Planungsgesellschaft mbH
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Bauantrag

Bauantrag

Sicher zur Baugenehmigung für Ihr Gebäude
  • 150–200 Bauanträge jährlich
  • Spezialisiert auf Genehmigungsplanung
  • Bundesweit tätig

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Wir sind Ihre Spezialisten

150–200

150–200

Bauanträge jährlich

28+

28+

Jahre Planungserfahrung

Spezialisiert

Spezialisiert

auf Entwurf & Genehmigungsplanung

Bundesweit

Bundesweit

tätig

Strukturierte und digitale

Strukturierte und digitale

Verfahren

Ihr Haus soll genehmigt werden – nicht diskutiert.

Der Bauantrag ist der entscheidende Schritt zwischen Planung und Baustart.
Viele Gebäude verzögern sich nicht wegen der Bauausführung – sondern wegen unklarer oder fehlerhafter Antragstellung.

Typische Gründe für Nachforderungen:

  • unvollständige Unterlagen
  • unklare §34-Argumentation
  • Abweichungen vom Bebauungsplan
  • Fehler bei Abstandsflächen oder Flächenberechnung
  • fehlende Nachweise

Jede Nachforderung kostet Zeit.
Und Zeit kostet Geld.

Wir sorgen dafür, dass Ihr Bauantrag strukturiert, vollständig und genehmigungsfähig eingereicht wird.

Die Planmichel GmbH konzentriert sich auf die Leistungsphasen 1–4 nach HOAI – Entwurf und Genehmigungsplanung.

Wir begleiten Bauherren bei:

  • Neubau
  • Anbau oder Erweiterung
  • Aufstockung
  • Ersatzneubau
  • Bauvorhaben nach §34 BauGB

Mit bis zu 200 Bauanträgen jährlich kennen wir die typischen Anforderungen unterschiedlicher Bauordnungen und Behörden.

Unser Fokus liegt nicht auf Show-Architektur, sondern auf genehmigungsfähigen, wirtschaftlichen Lösungen.

1. Grundstück & Baurecht prüfen

Bebauungsplan oder §34 BauGB?
Welche Maße, Höhen und Abstände sind zulässig?

2. Genehmigungsfähigen Entwurf entwickeln

Nicht nur gestalterisch – sondern rechtssicher geplant.

3. Bauantragsunterlagen vollständig erstellen

Bauzeichnungen, Flächenberechnungen, Baubeschreibung und erforderliche Nachweise.

4. Einreichung bei der Behörde

Digital oder klassisch – je nach Bundesland.

5. Begleitung bis zur Genehmigung

Wir reagieren auf Nachforderungen und führen das Verfahren strukturiert zum Abschluss.

Viele Grundstücke liegen nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans.
Hier entscheidet die sogenannte „Einfügung in die Umgebung“ nach §34 BauGB.

Wir prüfen:

  • Art der baulichen Nutzung
  • Maß der baulichen Nutzung
  • Bauweise
  • Grundstücksfläche

Und entwickeln eine belastbare Argumentation gegenüber der Genehmigungsbehörde.

Die Kosten hängen ab von:

  • Größe des Gebäudes
  • Komplexität des Grundstücks
  • örtlichen Anforderungen
  • erforderlichen Nachweisen

Gerne erstellen wir Ihnen ein transparentes Angebot nach Prüfung Ihrer Unterlagen.

✔ Spezialisierung auf Genehmigungsplanung
✔ 150–200 Bauanträge jährlich
✔ Bundesweite Erfahrung
✔ Strukturierte Prozesse
✔ Klare Kommunikation
✔ Persönliche Betreuung

In 15 Minuten klären wir, ob Ihr Gebäude genehmigungsfähig ist.

Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch.

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